Pflegegeld Leistungen

 

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade: 

Pflegegrad 1: bei diesem Grad wird eine allgemeine Unterstützung benötigt. Beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung oder bei der Bewegung.

Pflegegrad 2: Hier wird eine erhöhte Unterstützung benötigt. Beispielsweise bei der Verabreichung von Medikamenten, bei der Durchführung von Therapien oder bei der Betreuung im Alltag.

Pflegegrad 3: Hier wird eine hohe Unterstützung benötigt. Beispielsweise bei der Durchführung von Grundpflege oder bei der Betreuung rund um die Uhr.

Pflegegrade 4 und 5: Diese benötigen besondere Unterstützung und erhalten entsprechend höhere Leistungen.

 

Pflege zu Hause bezieht sich darauf, dass eine Person, die pflegebedürftig ist, in ihrem eigenen Wohnumfeld betreut und versorgt wird, und zwar von Angehörigen oder Freunden. Hierfür wird ein Pflegegeld gezahlt, das frei verwendet werden darf, also z.B. für eine Hilfskraft. Pflege zu Hause umfasst normalerweise sowohl die Grundpflege (wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität) als auch die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigung) und die medizinische Versorgung (z.B. Medikamentenverabreichung, Therapie).

Nehmen Sie einen professionelle Pflegedienste für die Pflege zu Hause in Anspruch, werden von den Pflegekassen die sogenannten Pflegesachleistungen übernommen. Der Pflegedienst rechnet diese direkt mit der Pflegekasse ab.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat dient dazu, pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, sich gelegentlich von der Pflege zu entlasten. Zum Beispiel kann der Entlastungsbetrag genutzt werden, um eine Pflegekraft für eine bestimmte Zeit zu engagieren, um sich selbst eine Auszeit zu gönnen, oder um eine Freizeitaktivität zu unternehmen.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen voll ausschöpfen? Wussten Sie, dass ein verbleibender Betrag auf den nächsten Kalendermonat übertragen wird? Und dass Leistungen, die Sie nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch nehmen, schlicht verfallen? Warum nicht Ihren Entlastungsbetrag ansparen und damit Ihren Eigenanteil bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege reduzieren? Sie sehen, es lohnt sich, den Entlastungsbetrag nicht ungenutzt verfallen zu lassen.  

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro (bzw. EUR) ist ein Anrecht auf Kostenerstattung: Sie müssen die Leistung in voller Höhe vorab verauslagen, bevor Sie Ansprüche geltend machen können. Die Pflegeversicherung erstattet Ihnen dann bis zu 125 Euro pro Monat für anfallende Kosten gegen Vorlage entsprechender Quittungen. 

Verbesserung des Wohnumfeldes: Je Maßnahme kann ein Zuschuss von bis zu 4.000,– Euro bei der Pflegekasse beantragt werden. Dieses kann z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder ein behinderten bzw. seniorengerechter Umbau des Badezimmers sein.

 

Die wichtigsten Leistungen und Zuschüsse der Pflegekassen im Überblick:

Pflege zu Hause
Pflegesachleistungen
Entlastungsbetrag
Vollstationäre Pflege
Verbesserung des Wohnumfeldes
Pflegegrad 1
-
-
€ 125,00
-
€ 4000,00
Pflegegrad 2
€ 316,00
€ 724,00
€ 125,00
€ 770,00
€ 4000,00
Pflegegrad 3
€ 545,00
€ 1363,00
€ 125,00
€ 1262,00
€ 4000,00
Pflegegrad 4
€ 728,00
€ 1693,00
€ 125,00
€ 1775,00
€ 4000,00
Pflegegrad 5
€ 901,00
€ 2095,00
€ 125,00
€ 2005,00
€ 4000,00

Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten der Unterstützung. Gerne informieren wir Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

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