Pflegegrade

Eine Übersicht der vorhandenen Pflegegrade – alles, was Sie wissen müssen!

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff der Pflegeversicherung wurde im Jahr 1997 eingeführt und bezieht sich auf die Fähigkeit, die alltäglichen Verrichtungen des Lebens selbstständig zu bewältigen oder diese nur unter erheblicher Anstrengung oder mit Hilfe Dritter durchzuführen.

 Wie wird der Pflegebedarf
 festgestellt?

Der Pflegebedarf wird anhand von fünf Kriterien festgestellt:

  • Mobilität
  • kognitive Fähigkeiten
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • persönliche Hygiene
  • körperbezogene Aktivitäten

Dabei wird zwischen grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterschieden. Grundpflegerische Tätigkeiten sind jene, die der Erhaltung der Gesundheit dienen, wie etwa die Ernährung, die Körperpflege oder die Mobilität. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten hingegen umfassen alle anderen anfallenden Arbeiten in Haushalt und Familie, wie etwa Einkaufen, Kochen oder Putzen. Die fünf Kriterien werden in Form von Punkten bewertet. Je mehr Punkte erreicht werden, desto höher ist der Pflegebedarf. Die Pflegegrade reichen dabei von 1 bis 5, wobei Grad 1 für Menschen ohne Pflegebedarf steht und Grad 5 für Menschen mit dem höchsten Pflegebedarf. Pflegegrade 1 und 2 gelten als leichter Pflegebedarf, Grade 3 und 4 als mittlerer Pflegebedarf und Grad 5 als schwerer Pflegebedarf. Die Einstufung in einen der Pflegegrade erfolgt durch einen sogenannten MDK-Gutachter.

Dies ist ein unabhängiger Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Der MDK-Gutachter besucht den pflegebedürftigen Menschen zu Hause und beurteilt anhand der oben genannten Kriterien, welcher Pflegegrad am besten geeignet ist. Nachdem der MDK-Gutachter seine Beurteilung abgegeben hat, entscheidet die Pflegekasse über die Zuordnung zu einem Pflegegrad. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass sich Gutachter und Pflegekasse nicht einig sind über den richtigen Pflegegrad. In diesem Fall entscheidet das Sozialgericht. Hat man den Antrag auf Zuordnung zu einem Pflegegrad gestellt und dieser wurde vom MDK bestätigt, so beginnt ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Pflegekasse die Leistungsgewährung. Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Pflegegrade gibt es also in unterschiedlichen Ausprägungen – je nachdem, wie stark jemand auf Hilfe angewiesen ist.

FamilyCare hilft Ihnen bei der Beantragung des richtigen Pflegegrades.

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